Sonntag, 7. Oktober 2007

Warum ? Warum ? Warum ?

Es ist der Erwerb und der Konsum von Tabakwaren und von
alkoholischen Getränken verboten. Jugendlichen ab dem
vollendeten 16. Lebensjahr ist der übermäßige Alkoholkonsum
sowie der Erwerb und der Konsum von alkoholischen
Getränken mit über 14 Volumsprozent verboten.
(2) An Jugendliche dürfen keine alkoholischen Getränke
oder Tabakwaren abgegeben werden, welche sie im
Sinn des Abs. 1 nicht erwerben und konsumieren dürfen.
(3) Ausgenommen von den Verboten gemäß Abs. 1
und 2 sind der Erwerb und die Abgabe von alkoholischen
Getränken und Tabakwaren, die für den Erziehungsberechtigten
bestimmt sind, wenn
1. eine vom Erziehungsberechtigten eigenhändig unterfertigte
Erklärung an die Abgabestelle, die den berechtigten
Jugendlichen namentlich bezeichnet, vom Erziehungsberechtigten
gemeinsam mit dem Jugendlichen
bei der Abgabestelle übergeben wurde, und
2. diese Erklärung bei der Abgabestelle aufliegt und
3. die Abgabe im Einzelfall durch eine weitere datumsgenaue
schriftliche Erklärung durch den Erziehungsberechtigen
hinsichtlich Menge und Art der Ware
bestimmt ist.
(4) Jugendlichen ist die missbräuchliche Verwendung
von Drogen und Stoffen verboten, die nicht unter das Suchtmittelgesetz
fallen, die jedoch allein oder in Verbindung mit
anderen Stoffen eine Betäubung, Aufputschung bewirken.

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